Als Rechtsanwaltskanzlei mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt Datenschutzrecht begrüßen wir die Anwendung von DeskX. Dieses Programm ist klar strukturiert und bedienerfreundlich. Es erleichtert unseren Mandanten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auf europäischer und bundesdeutscher Ebene, indem die datenschutzrechtlich relevanten Daten dort erfasst und gespeichert werden können.
Die Softwarelösung
Die Softwarelösung
für Ihr Datenschutzmanagement
DeskX Datenschutz-Management Software
- Sie müssen die Vorgaben der DSGVO umsetzen?
- Sie suchen nach aussagekräftigen Vorlagen und Beispielen?
- Sie betreuen mehrere Unternehmen parallel?
- Sie möchten sich nicht lange mit Software-Installation aufhalten oder Software auf mehreren PCs nutzen?
- Sie sind als externer Datenschutzbeauftragter für mehrere Mandanten zuständig?
DeskX löst Ihre Probleme beim Datenschutz-Management
Wir haben mit DeskX eine Datenschutzmanagement-Software entwickelt, mit der Sie die Vorgaben der DSGVO ohne fundiertes Fachwissen effizient umsetzen können. Dafür haben wir über 400 Beispieldaten bereitgestellt. Die Software ist plattformunabhängig, einfach und intuitiv zu bedienen und ermöglicht Ihnen dank zahlreicher Vorlagen, Assistenzfunktionen und Routinen einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.
DeskX richtet sich an alle Unternehmen und Institutionen kleinerer und mittlerer Größe, die mit personenbezogenen Daten befasst sind. Hierzu gehören beispielsweise öffentliche Institutionen, Ärzte, Gesundheitsdienstleister, Apotheken, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Handwerksbetriebe, Fitnessstudios, IT-Dienstleister aber auch Vereine, Verbände oder Nonprofit-Organisationen.
Umfangreiche Beispieldaten und Druckvorlagen
Egal ob Sie als externer Datenschutzbeauftragter oder als betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig sind – DeskX unterstützt Sie beim umsetzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Für Ihre Reports, wie Auftragsdatenverarbeiterverzeichnis, Verarbeitungsverzeichnis oder technisch-organisatorische Maßnahmen stellt DeskX fertige Druckvorlagen zur Verfügung. Die Einhaltung Ihrer Dokumentationspflichten erledigen Sie im Handumdrehen.
Webbasierte Anwendung
DeskX als webbasierte Anwendung ist für Sie deshalb jederzeit und von überall aus nutzbar. Um Installation, Updates und Kompatibilität müssen Sie sich nicht kümmern.
Dokumente erstellen Sie mit DeskX per Mausklick in Sekundenschnelle. So ist Ihre Datenschutzdokumentation stets auf dem aktuellen Stand und steht Ihnen im PDF-Format zur weiteren Verwendung bereit.
Mandantenfähig
Externe Datenschutzbeauftragte, Unternehmensgruppen oder Konzerne nutzen DeskX für den betrieblichen Datenschutz in der DSB-Version. Dort verwalten Sie Ihre Mandanten getrennt und wechseln mit Mausklick zwischen den einzelnen Mandanten.
Features
Kundenmeinungen
Wir waren lange auf der Suche nach einem geeigneten Programm für unser Datenschutzmanagement. Entweder war der Leistungsumfang zu viel oder zu wenig. Mit DeskX haben wir nun genau das passende Tool gefunden. Es bietet exakt das, was wir brauchen und ist einfach zu bedienen.
Der datenschutzkonforme Umgang mit den persönlichen Daten unserer Kunden und Lieferanten ist eine Herausforderung, die es in sich hat. Und zudem auch nicht gerade das Metier eines Brauers ist…
Mit DeskX haben wir eine Software im Einsatz, die uns die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben so leicht wie möglich macht.
Preise
Sie brauchen nicht den vollen Leistungsumfang? Oder sind als externer Datenschutzbeauftragter für mehrere Mandanten tätig? Kein Problem, Sie können das für Sie passende DeskX aus drei Paketen auswählen:
- 1 Mandant
- 1 User
- 400 Vorlagen/Muster
- TOMs
- Datenexport als PDF
- Vertragsarchiv
- 1 Mandant
- 5 User
- 400 Vorlagen/Muster
- Betroffenenauskunft
- Folgeabschätzung
- weitere Benutzer möglich
- 10 Mandant
- 10 + 1 User
- 400 Vorlagen/Muster
- Betroffenenauskunft
- Folgeabschätzung
- weitere Mandanten möglich
Funktionen aller Versionen im Vergleich
Funktion | Lite |
Standard | Premium |
Anzahl Mandanten | 1 | 1 | 10 |
Anzahl Benutzer | 1 | 5 | 10 + 1 (Admin) |
Benutzerfreundliche Oberfläche / einfache Navigation | ja | ja | ja |
Vorlagen / Muster | 400 | 400 | 400 |
Datenspeicherung im Verzeichnis (auch für Auftragsdatenverarbeiter) |
ja | ja | ja |
TOMs (technische und organisatorische Maßnahmen erfassen) | ja | ja | ja |
Vertragsarchiv (zum Archivieren Ihrer AV-Verträge) | ja | ja | ja |
Support per E-Mail | ja | ja | ja |
Delegieren von Aufgaben an fachverantwortlichen Benutzer | ja | ja | ja |
Datenexport als PDF | ja | ja | ja |
Verfahrensverzeichnisse | ja | ja | ja |
Ticketsystem (Helpdesk, Support) | ja | ja | ja |
Backup (tägliche Sicherung) | ja | ja | ja |
Suche | ja | ja | ja |
Betroffenenauskunft | ja | ja | ja |
Support mit persönlichem Ansprechpartner | – | ja | ja |
Folgeabschätzung | – | ja | ja |
Änderungsübersicht | – | ja | Ja |
weitere Benutzer möglich | – | ja | ja |
Mandantenverwaltung | – | – | ja |
weitere Mandanten möglich | – | – | ja |
Mandantenwechsel ohne Neuanmeldung | – | – | ja |
Monatliche Gebühren | 29,00 EUR | 59,00 EUR | 249,00 EUR |
Einmalige Einrichtungsgebühr | 99,00 EUR | 99,00 EUR | 99,00 EUR |
Schulung vor Ort | 495,00 EUR zzgl. Anfahrt |
495,00 EUR zzgl. Anfahrt |
495,00 EUR zzgl. Anfahrt |
FAQ
Häufige Fragen und Antworten zur DSGVO
Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierbare Person beziehen. Beispiele dafür sind
- Vornamen
- persönliche E-Mail-Adresse
- Passfotos
- die private Bankverbindung
- Kreditkarteninformationen
- Beiträge aus Social Media
- die Krankengeschichte
- IP-Adresse bei der Internetnutzung
Ja.
Die Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten arbeiten, dann müssen Sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen.
Die Dokumentation der Datenverarbeitung, Löschfristen, Betroffenenauskunft, Mitarbeiterdatenschutz etc. werden trotzdem benötigt.
Die Einhaltung der DSGVO wird in den Ländern der EU jeweils von einer Behörde im Mitgliedsstaat überwacht.
Für Deutschland ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig, wenn es um öffentliche Einrichtungen oder Telekom und Post geht.
Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer sind für Unternehmen in den jeweiligen Bundesländer zuständig.
Eine Übersicht über die Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Website der BfDI.
Die Aufsichtsbehörden können anlasslose Kontrollen durchführen.
Wenn durch eine Kontrolle oder durch eine Beschwerde ein Verstoß gegen die DSGVO bekannt wird, so können eine Verwarnung, eine Anweisung, eine Anordnung oder sogar Verarbeitungsverbote ausgesprochen werden.
Daneben erlaubt die DSGVO Bußgelder bis 20 Millionen Euro bzw. 4% des Jahresumsatzes.
Betroffene können auch vor Gericht klagen, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Wenn wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden, hat die Person ein Recht auf Schadenersatz.
Der amtliche Text der DSGVO ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 04. Mai 2016 veröffentlicht worden und kann dort nachgelesen oder heruntergeladen werden.
Die DSGVO verlangt eine gültige Einwilligung (auf die Erhebung von Daten) von allen neuen und bestehenden Kontakten.
Auf Verlangen müssen Sie auch nachweisen, dass Ihnen eine Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten vorliegt.
Beispiele:
- Bestandskunden (Käufer): Die Einwilligung wird im Rahmen „bestehender Kundenbeziehungen“ als gegeben vorausgesetzt. Wichtig ist dabei, wie lange diese Beziehungen zukünftig als „gültig“ angesehen werden können und ob der Kommunikationsinhalt auf die bestehenden Beziehungen beschränkt werden sollte.
- Ehemalige Kunden: Unternehmen sind ab sofort nicht mehr dazu berechtigt, personenbezogene Daten ohne Einwilligung, aktive Kundenbeziehung oder laufenden E-Mail-Verkehr nach dem Ende der Geschäftsbeziehungen aufzubewahren. Ausnahmen gelten nur, wenn es entsprechende andere Vorschriften dafür gibt.
- Aktive E-Mail-Abonnenten eines Newsletters ohne nachweisbare Einwilligung: Um weiterhin Werbung versenden zu können, müssen Sie darlegen, dass Ihr Marketing-Programm einen Mehrwert für die Empfänger bietet und diese Personen als „bestehende Kundenbeziehungen“ einstuft.
- E-Mail-Abonnenten ohne aktuell abonnierten Newsletter: Sie sollten diese Kontaktdaten nicht mehr ohne aktuelle Einwilligung speichern.
- Neukunden / E-Mail-Abonnenten: Sie sollten den Wortlaut der Einwilligungserklärung sowie das Erteilen der entsprechenden Einwilligung für jeden Kunden speichern. Am besten möglichst nachvollziehbar mit Datum, Uhrzeit, Einwilligungstext.